Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

30. Juli 2016 | Allgemein

Zu Beginn der Urlaubszeit möchte ich Sie darüber informieren, dass die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (kurz „APF“) ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Diese Agentur ist eine Servicestelle des Verkehrsministeriums und am Sitz der Schienen Control in 1060 Wien, Linke Wienzeile 4/1/6 eingerichtet.

Sie soll Reisende bei Problemen bei Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugreisen kostenlos unterstützen.

 

Unter http://www.apf.gv.at/de/ finden Sie die wichtigsten Informationen.

 

Grundlage dieser Servicestelle ist eine EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung im Reiseverkehr.

 

Zu den Aufgaben der Agentur zählen vorallem:

 

·         Entschädigungen für Verspätungen,

·         Erstattungen für Ausfälle bzw. Annullierungen von Fahrten oder Flügen

·         fehlende Informationen über Fahr- und Fluggastrechte sowie

·         die Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung z.B. bei fehlender Hilfeleistung.

Darüber hinaus vermittelt die APF im Bahnverkehr auch etwa bei Strafzahlungen (z.B. für fehlende Tickets), Erstattungen von (zum Beispiel nicht genutzten) Fahrkarten sowie beschädigtem oder verlorenem Gepäck.

 

Bevor allerdings die APF kontaktiert werden kann, ist das betreffende Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugunternehmen beziehungsweise Infrastrukturunternehmen (zum Beispiel Bahnhof, Flughafen) zu kontaktieren und dort die Beschwerde zu erheben. Nur wenn das Verkehrsunternehmen darauf nicht zufriedenstellend oder überhaupt nicht reagiert, kann sich der Fahrgast oder Passagier an die APF als 2. Instanz wenden.

 

Auf der Homepage der APF steht ein Beschwerdeformular online zur Verfügung.

 

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Sommer und dass Sie die APF nicht benötigen!