Leider machen sich die Wenigsten Gedanken darüber, was mit ihrem Vermögen nach ihrem Ableben geschehen soll. Mit einem Testament kann einfach und unkompliziert vorgesorgt werden, dass die Vermögenswerte – die Eigentumswohnung, das Haus, das Ersparte, der Schmuck u.a. – in die richtigen Hände kommt und Streitereien innerhalb der Familie vermieden werden können. Sorgen Sie rechtzeitig vor!
Das gesetzliche Erbrecht begünstigt bloß die nächsten Verwandten, also insbesondere Ehegatten und Kinder bzw. Enkelkinder. Lebensgefährten sind nach dem Gesetz nicht erbberechtigt. Auch Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht. Dafür sind uneheliche Kinder erbrechtlich ehelichen gleichgestellt und erben die gleiche Erbquote.
Bei Singles ohne Kinder und Geschwister kann der Fall eintreten, dass entfernt verwandte Großcousins oder -cousinen (Nachkommen der Geschwister der Eltern) die gesetzlichen Erben sind, obwohl vielleicht zu diesen gar kein Kontakt bestand und sie nicht näher bekannt waren.
Die modernen gesellschaftlichen Lebensformen werden, zumindest derzeit noch, im Erbrecht zu wenig berücksichtigt. Deshalb ist es wichtig in einem schriftlichen Testament klar zu regeln, wer Erbe sein soll.
Dabei können mehrere Personen als Erben eingesetzt werden. Es können auch Nacherben bestimmt werden, die das Vermögen nach dem Ableben des Erben bekommen sollen (z.B. Enkelkinder nach Kindern). Oder bestimmte Vermögenswerte können konkreten Personen als Legat zugedacht werden.
Es besteht auch die Möglichkeit den Erben bestimmte Auflagen oder Bedingungen zu erteilen für die Überlassung des Erbes.
Doch sind bestimmte Formvorschriften einzuhalten, damit ein Testament gültig ist.
Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken darüber, was mit ihrem hart erarbeiteten und erwirtschaftetem Vermögen geschehen soll!