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Aktuelles

Fossile Brennstoffe im Neubau verboten

Das neue Bundesgesetz über die erneuerbare Wärmebereitstellung in neuen Baulichkeiten (Erneuerbare-Wärme-Gesetz; kurz „EWG“); BGBl I Nr. 8/2024 ist seit 29.2.2024 in Kraft. Für die Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasseraufbereitung werden mit dem neuen Gesetz fossile Brennstoffe im Neubau verboten. Das seit 1.1.2020 geltende Ölkesseleinbauverbotsgesetz (BGBl I Nr. 6/2020) ist damit überholt und trat mit 29.2.2024 […]

Immobilienkauf ab 1.4.2024 bis 30.6.2026 gebührenbefreit

Mit der am 20.3.2024 beschlossenen Novelle des Gerichtsgebührengesetzes entfällt die Eintragungsgebühr für die Einverleibung des Eigentumsrechtes (1,1% des Kaufpreises) und eines Pfandrechtes für die finanzierende Bank (1,2% des Kaufpreises) im Grundbuch, wenn die Immobilie einem dringenden Wohnbedürfnis dient. Das dringende Wohnbedürfnis ist durch Vorlage des Meldezettels und des Nachweises der Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes nachzuweisen. […]

Neue Verpflichtungen für KFZ-Stellplätze im Freien

Nach der jüngsten Novelle der Wiener Bauordnung (LGBl 37/2023), welche mit 14.12.2023 in Kraft trat und auch das Wiener Garagengesetz (WGarG) novelliert wurde, haben sich die Regelungen für KFZ-Abstellplätze im Freien verschärft. Bei der Herstellung von Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen im Freien ist nach dem neu geschaffenen § 4 Abs 7 WGarG innerhalb der […]

Stellplatzverpflichtung in Wien reduziert

Mit der jüngsten Novelle der Wiener Bauordnung (LGBl Nr. 37/2023), mit welcher auch das Wiener Garagengesetz (in der Folge kurz: „WGarG“) geändert wird, wird die Verpflichtung der Herstellung von KFZ-Stellplätzen bei Neubauten reduziert. Die bisherige Regelung für Wohnbauten für je 100m² Wohnnutzfläche je einen Stellplatz schaffen zu müssen, bleibt grundsätzlich aufrecht. Diese Regelung des § […]

Kurzzeitvermietung ab 1.7.2024 noch mehr beschränkt

Schon bisher war die gewerbliche Kurzzeitvermietung von Wohnungen zu touristischen Zwecken in Wohnzonen in Wien verboten. Mit der Novelle der Wiener Bauordnung (LGBl 37/2023), welche mit 13.12.2023 in Kraft trat, dürfen Wohnungen ab 1.7.2024 außerhalb von Wohnzonen nicht mehr als 90 Tage pro Kalenderjahr kurzfristig vermietet werden. Es ist allerdings eine Registrierung der Vermietung vorzunehmen […]