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Aktuelles

Montage einer Klimaanlage in einer Eigentumswohnung ist nicht in jedem Fall zulässig

Nach § 16 Abs 2 Wohnungseigentumsgesetz (kurz „WEG“) darf der Eigentümer grundsätzlich Änderungen an seiner Wohnung auf eigene Kosten vornehmen. Ist die geplante Maßnahme (baubehördlich) genehmigungspflichtig, bedarf es der Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer. Die Montage von Splitgeräten außen an der Fassade oder am Dach ist aufgrund der Schallemissionen und der Wirkung auf das Erscheinungsbild des […]

Vermieter darf u.U. Errichtung einer Klimaanlage verweigern

Soll aufgrund der sommerlichen Überhitzung einer Mietwohnung nachträglich eine Klimaanlage eingebaut werden, hat der Hauptmieter die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Denn die Errichtung einer Außenklimaanlage gehört nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung nicht zu den gemäß § 9 Abs 2 MRG privilegierten Veränderungen, die auch ohne Zustimmung des Vermieters zulässig sind. Zu den privilegierten Veränderungen des Mietgegenstandes zählen […]

Novelle Denkmalschutzgesetz

Das Denkmalschutzgesetz (kurz „DMSG“) wurde am 18.4.2024 (BGBL I 41/2024) novelliert. Die Änderungen treten mit 1.9.2024 in Kraft. Zweck dieser Gesetzänderung ist die bessere Koordination der Gebietskörperschaften in Fragen des UNSCO-Welterbes und ein besserer Schutz des kulturellen Erbes. Die einschlägigen internationalen Konventionen – das UNESCO-Übereinkommen zur Schutz des Welterbes (BGBL I 60/1993), die Haager Konvention […]

Fossile Brennstoffe im Neubau verboten

Das neue Bundesgesetz über die erneuerbare Wärmebereitstellung in neuen Baulichkeiten (Erneuerbare-Wärme-Gesetz; kurz „EWG“); BGBl I Nr. 8/2024 ist seit 29.2.2024 in Kraft. Für die Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasseraufbereitung werden mit dem neuen Gesetz fossile Brennstoffe im Neubau verboten. Das seit 1.1.2020 geltende Ölkesseleinbauverbotsgesetz (BGBl I Nr. 6/2020) ist damit überholt und trat mit 29.2.2024 […]

Immobilienkauf ab 1.4.2024 bis 30.6.2026 gebührenbefreit

Mit der am 20.3.2024 beschlossenen Novelle des Gerichtsgebührengesetzes entfällt die Eintragungsgebühr für die Einverleibung des Eigentumsrechtes (1,1% des Kaufpreises) und eines Pfandrechtes für die finanzierende Bank (1,2% des Kaufpreises) im Grundbuch, wenn die Immobilie einem dringenden Wohnbedürfnis dient. Das dringende Wohnbedürfnis ist durch Vorlage des Meldezettels und des Nachweises der Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes nachzuweisen. […]