Bei Besuchen in der Kanzlei sind die aktuellen COVID-19 Maßnahmen zu berücksichtigen. Derzeit gilt eine FFP-2 Maskenpflicht.
Seit 1.1.2018 gelten die neuen durch EU-Verordnung festgesetzten Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Oberschwellenbereich.