Ist das Honorar des Verlassenschaftskurators angemessen?
Wenn im Verlassenschaftsverfahren die Erben keine Einigung über die Art und Weise der Verwaltung des Nachlassvermögens finden können oder widersprechende Erbantrittserklärungen abgegeben werden, wird vom Verlassenschaftsgericht regelmäßig ein Verlassenschaftskurator bestellt, der die Verwaltung des Nachlasses bis zur Einantwortung der Erben übernimmt. Es wird also in diesen (und auch noch anderen Fällen) ein weiterer Notar vom […]