Montage einer Klimaanlage in einer Eigentumswohnung ist nicht in jedem Fall zulässig
Nach § 16 Abs 2 Wohnungseigentumsgesetz (kurz „WEG“) darf der Eigentümer grundsätzlich Änderungen an seiner Wohnung auf eigene Kosten vornehmen. Ist die geplante Maßnahme (baubehördlich) genehmigungspflichtig, bedarf es der Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer. Die Montage von Splitgeräten außen an der Fassade oder am Dach ist aufgrund der Schallemissionen und der Wirkung auf das Erscheinungsbild des […]