Für schriftliche Mietverträge über Wohnungen und mitgemietete Nebenräume, wie Kellerabteil, Dachbodenraum, KFZ-Abstellplatz oder Garten sind seit 11.11.2017 gebührenbefreit. Die Vertragsgebühr, die bisher bei unbefristeten Mietverträgen 1 Prozent des dreifachen Jahresbruttomietzinses und bei befristeten Mietverträgen
1 Prozent des Mietzinses der gesamten Vertragsdauer, höchstens aber 1 Prozent des 36-fachen monatlichen Mietzinses betragen hat und an das Finanzamt abgeführt werden mußte, ist weggefallen.
Aber Achtung, nur die Gebührenbelastung wurde aufgehoben. Provision an Makler und Kaution an den Vermieter können weiterhin anfallen.
Mietverträge über Geschäftsräume oder andere Immobilien sind weiterhin zu vergebühren.