Photovoltaikanlage am Dach u.U. nicht genehmigungsfähig

2. Januar 2023 | Immobilienrecht

In der Entscheidung des OGH vom 17.3.2022 (5 Ob 137/21i) ging es darum, ob die Miteigentümer die Zustimmung zu einer Änderung eines Wohnungseigentumsobjektes durch Errichtung einer Photovoltaikanlage gemäß § 16 Abs 2 WEG geben müssen, welche die Eigentümerin von ca. 1/3 der Liegenschaft am Dach errichten lassen möchte. Das Gericht sieht keine Zustimmungspflicht.

Da nicht die gesamte Dachfläche für die Errichtung der Photovoltaikanlage geeignet ist, sondern bloß die Westseite, würde durch diese Anlage 81,56% der möglichen Dachfläche verwendet werden. Für die anderen Wohnungseigentümer würde nur eine sehr kleine Fläche verbleiben, um ähnliche Anlagen errichten zu können. Die schutzwürdigen Interessen der anderen Wohnungseigentümer würden durch eine solche Anlage, die nur der Antragstellerin zu gute kommen würde, wesentlich beeinträchtigt werden. Die Genehmigung der Photovoltaikanlage ist daher ausgeschlossen.