Fossile Brennstoffe im Neubau verboten

16. April 2024 | Baurecht

Das neue Bundesgesetz über die erneuerbare Wärmebereitstellung in neuen Baulichkeiten (Erneuerbare-Wärme-Gesetz; kurz „EWG“); BGBl I Nr. 8/2024 ist seit 29.2.2024 in Kraft. Für die Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasseraufbereitung werden mit dem neuen Gesetz fossile Brennstoffe im Neubau verboten.

Das seit 1.1.2020 geltende Ölkesseleinbauverbotsgesetz (BGBl I Nr. 6/2020) ist damit überholt und trat mit 29.2.2024 außer Kraft.

Mit diesem Bundesgesetz soll die Umstellung auf klimafreundliche Wärmebereitstellungsanlagen vorangetrieben werden und die Dekarbonisierung des Gebäudesektors bis 2040 gelingen.

Mit dem seit 29.2.2024 geltenden Erneuerbare-Wärme-Gesetz soll das Verbot fossiler Brennstoffe auf Basis von fossilem Öl, Kohle oder fossilem Gas erweitert werden. Es soll damit erreicht werden, dass keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Wärmebereitstellungsanlagen mehr dazu kommen.

Im Detail

Nach diesem neuen Gesetz darf bei der Errichtung eines Neubaus keine Anlage zur Wärmebereitstellung für Warmwasser und Heizung errichtet werden, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden kann.

Verbotene Fossile Brennstoffe [Stichwort: fossile Brennstoffe] sind nach dieser Bestimmung folgende:

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz bezieht sich sowohl auf zentrale (versorgen mehrere oder alle Wohnungen eines Gebäudes) als auch dezentrale Anlagen (versorgen nur einzelne Räume einer Wohnung oder nur einzelne Wohnungen eines Gebäudes).

Ein Anschluss an die Fernwärme ist gemäß § 3 EWG nur dann zulässig, wenn es sich um eine qualitätsgesicherte Fernwärme handelt. Qualitätsgesicherte Fernwärme heißt in diesem Zusammenhang, dass die Fernwärme u.a. zu 80% aus erneuerbaren Energieträgern, aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder aus Abwärme stammen muss und der behördlichen Preisregelung unterliegt.

Damit auch bestehende Warmwasseraufbereitungsanlagen auf erneuerbare Energieträger getauscht werden, wurde das Förderprogramm des Bundes erweitert. Die Investitionskosten für den Umstieg des Heizsystems werden aktuell mit bis zu 75% der Investitionskosten vom Bund unterstützt.