Kategorie: Baurecht

Bewilligungspflicht von Abbrüchen

Mit der am 30.6.2018 in Kraft getretenen Novelle der Wiener Bauordnung (LGBl 2018/37)wurde eine Bewilligungspflicht für den Abbruch von älteren Gebäuden, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, eingeführt.

Gründerzeithäuser besser geschützt

Mit 1.7.2018 ist eine Änderung der Wiener Bauordnung in Kraft getreten, nach welcher der Abbruch von Gebäuden, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, bewilligungspflichtig ist.

Neue Gebäudedatenbank für Wien

In der jüngsten Novelle der Wiener Bauordnung von Dezember 2018 (LGBl 69/2018) ist im neuen § 128b festgelegt, dass Bauwerber bei Neu- oder Zubauten oder bei Zusammenlegung oder Teilung von Wohnungen verpflichtet sind, eine elektronische Gebäudebeschreibung spätestens mit der Fertigstellungsanzeige abzugeben.

Barzahlungsverbot für Baulöhne

Seit 1.1.2016 dürfen die Arbeitslöhne im Bau- und Baunebengewerbe nicht mehr bar ausbezahlt werden.

Novelle Wiener Bauordnung

Am 20.4.2016 trat eine Novelle der Wiener Bauordnung in Kraft (LGBl 21/2016 vom 19.4.2016)