Ab 1.7.2021 kommen bei Beendigung von Dienstverhältnissen von Arbeitern die Kündigungsfristen und die -termine des Angestelltengesetzes zur Anwendung.
Aufgrund der behördlich angeordneten Schließung von allen Geschäften und Lokalen, die nicht der Grundversorgung dienen, wurde die Kurzarbeit gesetzlich neu geregelt.
Bis 1.6.2018 haben Rechtsträger die Identität ihrer wirtschaftlichen Eigentümer festzustellen, zu überprüfen und über das Unternehmensserviceportal elektronisch zu melden.