Obstbäume fallen nicht unter das Wiener Baumschutzgesetz
Nach § 1 Abs 2 Z 3 des Gesetzes zum Schutze des Baumbestandes in Wien (kurz: Wiener Baumschutzgesetz) sind Obstbäume nicht geschützt und können ohne Genehmigung des Magistratischen Bezirksamtes gefällt werden. Grundsätzlich sind Bäume im Wiener Stadtgebiet, die in 1m Höhe einen Stammumfang von mehr als 40cm haben geschützt und dürfen nur im Ausnahmefall und […]