Leichtere Genehmigung von Balkonkraftwerken
Mit der am 1.9.2024 in Kraft tretenden Novelle (BGBl I Nr. 92/2024) des Wohnungseigentumsgesetzes (kurz „WEG“) wird es leichter, ein sogenanntes Balkonkraftwerk, also eine kleine Photovoltaikanlage auf dem Balkon oder der Terrasse einer Eigentumswohnung zu montieren. Für Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von weniger als 0,8 kW, die im Bereich einer Eigentumswohnung zur Versorgung dieser Wohnung […]