Änderungen bei befristeten Mietverträgen
Durch das mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (BGBl I Nr. 114/2025), welches am 1.1.2026 in Kraft trat, wurde unter anderem § 29 MRG novelliert. Damit wurde die Möglichkeit der Befristung von Mietverträgen für Wohnungsmieten im Voll- oder Teilanwendungsbereich des MRG neu geregelt. Wie schon bisher, muss ein befristeter Mietvertrag schriftlich abgeschlossen werden, damit die Befristung gültig vereinbart ist. […]