Immobilienkauf ab 1.4.2024 bis 30.6.2026 gebührenbefreit
Mit der am 20.3.2024 beschlossenen Novelle des Gerichtsgebührengesetzes entfällt die Eintragungsgebühr für die Einverleibung des Eigentumsrechtes (1,1% des Kaufpreises) und eines Pfandrechtes für die finanzierende Bank (1,2% des Kaufpreises) im Grundbuch, wenn die Immobilie einem dringenden Wohnbedürfnis dient. Das dringende Wohnbedürfnis ist durch Vorlage des Meldezettels und des Nachweises der Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes nachzuweisen. […]