Nach § 16 Abs 2 Wohnungseigentumsgesetz (kurz „WEG“) darf der Eigentümer grundsätzlich Änderungen an seiner Wohnung auf eigene Kosten vornehmen. Ist die geplante Maßnahme (baubehördlich) genehmigungspflichtig, bedarf es der Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer. Die Montage von Splitgeräten außen an der Fassade oder am Dach ist aufgrund der Schallemissionen und der Wirkung auf das Erscheinungsbild des […]
Soll aufgrund der sommerlichen Überhitzung einer Mietwohnung nachträglich eine Klimaanlage eingebaut werden, hat der Hauptmieter die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Denn die Errichtung einer Außenklimaanlage gehört nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung nicht zu den gemäß § 9 Abs 2 MRG privilegierten Veränderungen, die auch ohne Zustimmung des Vermieters zulässig sind. Zu den privilegierten Veränderungen des Mietgegenstandes zählen […]