Vermieter darf u.U. Errichtung einer Klimaanlage verweigern
Soll aufgrund der sommerlichen Überhitzung einer Mietwohnung nachträglich eine Klimaanlage eingebaut werden, hat der Hauptmieter die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Denn die Errichtung einer Außenklimaanlage gehört nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung nicht zu den gemäß § 9 Abs 2 MRG privilegierten Veränderungen, die auch ohne Zustimmung des Vermieters zulässig sind. Zu den privilegierten Veränderungen des Mietgegenstandes zählen […]