Airbnb u.ä. unzulässig
Der oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29.8.2018 zu 7 Ob 189/17w klargestellt, dass eine tage- oder wochenweise Untervermietung einer Wohnung zu einem unverhältnismäßig hohen Entgelt unzulässig ist und einen Kündigungsgrund nach MRG darstellen kann.