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Kurzzeitvermietung ab 1.7.2024 in Wien noch mehr beschränkt

Schon bisher war die gewerbliche Kurzzeitvermietung von Wohnungen zu touristischen Zwecken in Wohnzonen in Wien verboten. Mit der Novelle der Wiener Bauordnung (LGBl 37/2023), welche mit 13.12.2023 in Kraft trat, dürfen Wohnungen ab 1.7.2024 außerhalb von Wohnzonen nicht mehr als 90 Tage pro Kalenderjahr kurzfristig vermietet werden. Es ist allerdings eine Registrierung der Vermietung vorzunehmen […]

EuGH erlaubt gesetzliche Beschränkung von Airbnb

Der EuGH hatte sich in den verbundenen Rechtssachen c-724/18 und C-727/18 mit der Zulässigkeit von nationalen Beschränkungen von Kurzzeitvermietungen an Touristen beschäftigt.