Kategorie: Mietrecht

Mietverträge über Wohnungen seit 11.11.2017 gebührenfrei

Für schriftliche Mietverträge über Wohnungen und mitgemietete Nebenräume, wie Kellerabteil, Dachbodenraum, KFZ-Abstellplatz oder Garten sind seit 11.11.2017 gebührenbefreit. Die Vertragsgebühr, die bisher bei unbefristeten Mietverträgen 1 Prozent des dreifachen Jahresbruttomietzinses und bei befristeten Mietverträgen 1 Prozent des Mietzinses der gesamten Vertragsdauer, höchstens aber 1 Prozent des 36-fachen monatlichen Mietzinses betragen hat und an das Finanzamt […]

Lagezuschlag für Gründerzeithäuser

Derzeit ist in sogenannten „Gründerzeitvierteln“ rund um den Gürtel kein Lagezuschlag zum Richtwertmietzins zulässig. Doch das dürfte sich nach den Plänen der neuen Regierung bald ändern.