Bis 1.6.2018 haben Rechtsträger die Identität ihrer wirtschaftlichen Eigentümer festzustellen, zu überprüfen und über das Unternehmensserviceportal elektronisch zu melden.
Ein von einem Konsumenten auf der Baustelle erteilter Zusatzauftrag ist unwiderruflich.
Derzeit ist in sogenannten „Gründerzeitvierteln“ rund um den Gürtel kein Lagezuschlag zum Richtwertmietzins zulässig. Doch das dürfte sich nach den Plänen der neuen Regierung bald ändern.
Mit 1.7.2018 tritt das Pauschalreisegesetz in Kraft (BGBl I 50/2017 vom 24.4.2017). Damit sollen die Verbraucherrechte im Zusammenhang mit Pauschalreisen gestärkt werden.
Seit 1.1.2016 dürfen die Arbeitslöhne im Bau- und Baunebengewerbe nicht mehr bar ausbezahlt werden.