Derzeit ist in sogenannten „Gründerzeitvierteln“ rund um den Gürtel kein Lagezuschlag zum Richtwertmietzins zulässig. Doch das dürfte sich nach den Plänen der neuen Regierung bald ändern.
Mit 1.7.2018 tritt das Pauschalreisegesetz in Kraft (BGBl I 50/2017 vom 24.4.2017). Damit sollen die Verbraucherrechte im Zusammenhang mit Pauschalreisen gestärkt werden.
Seit 1.1.2016 dürfen die Arbeitslöhne im Bau- und Baunebengewerbe nicht mehr bar ausbezahlt werden.
In jüngster Zeit wurden die Bauordnungen für Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Vorarlberg geändert. Die Änderungen sind mit 1.1.2017 in Kraft getreten.
Am 20.4.2016 trat eine Novelle der Wiener Bauordnung in Kraft (LGBl 21/2016 vom 19.4.2016)