Seit 1.1.2016 dürfen die Arbeitslöhne im Bau- und Baunebengewerbe nicht mehr bar ausbezahlt werden.
In jüngster Zeit wurden die Bauordnungen für Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Vorarlberg geändert. Die Änderungen sind mit 1.1.2017 in Kraft getreten.
Am 20.4.2016 trat eine Novelle der Wiener Bauordnung in Kraft (LGBl 21/2016 vom 19.4.2016)
Durch Klimaanlagen, Luft-Wärme-Pumpen, Windräder und andere moderne technische Einrichtungen kommt es in jüngster Zeit immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn, vorallem wegen der Lärmbelastung, die von solchen Geräten ausgeht.
Mit 1.3.2016 wurde das Bundesvergabegesetz novelliert und damit die Richtlinie 2013/16/EU des Rates vom 13.5.2013 umgesetzt.