Auch wenn die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus zu massiven Einkommenseinbußen führen, ist die Miete für die private Wohnung weiterhin zu bezahlen. Einen gesetzlichen Entfall der Mietzinszahlung, wie für Geschäftsräume, die aufgrund der behördlichen Schließung nicht benützt werden können, gibt es für private Wohnungen nicht. Diese werden auch weiterhin uneingeschränkt bewohnt. Im 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz ist […]
Aufgrund der behördlich angeordneten Schließung von allen Geschäften und Lokalen, die nicht der Grundversorgung dienen, wurde die Kurzarbeit gesetzlich neu geregelt.
Auch die Bauwirtschaft blieb leider von den Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht verschont. Fast alle Baustellen wurden Mitte März 2020 aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie eingestellt, weil u.a. der angeordnete Sicherheitsabstand von mindestens 1m zwischen den einzelnen Beschäftigten auf der Baustelle nicht gewährleistet werden konnte und auch die Umsetzung anderer Sicherheitsmaßnahmen nicht möglich war. […]
Angesichts der aktuellen Situation und der mit 16.3.2020 von der Bundesregierung erstmalig und mit 3.11.2020 wiederholt angeordneten Schließung bestimmter Geschäfte möchte ich Sie auf die Bestimmung des § 1104 ABGB und den dort geregelten Entfall des Mietzinses für Geschäftsräume aufmerksam machen.
Der Käufer einer Immobilie kann wegen Verletzung wesentlicher Pflichten eine Mäßigung der Provision vom Makler verlangen, wenn dieser wegen Pflichtverstoß weniger verdienstlich wurde. Das Ausmaß der Minderung der Provision richtet sich dabei nach der Schwere der Vertragsverletzung des Maklers.